Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Abrechnung von Rohbauarbeiten für Wohngebäude - Bauhandwerkersicherungshypothek
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entfällt der Verfügungsgrund nach eineinhalb Jahren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vormerkung für Sicherungshypothek: Entfällt der Verfügungsgrund nach 18 Monaten? (IBR 2020, 19)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 26 O 152/18
- OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 935
- NZBau 2020, 237
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Umsatzsteuer fällt auf den Entschädigungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB auf Ersatz entgangener Deckungsbeiträge allerdings nicht an, da es an einem steuerbaren Leistungstausch fehlt (vgl. BGH vom 22.11.2007, VII ZR 83/05, BauR 2008, 506). - KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Ebenso liegt es, wo nach der Sachlage und dem beiderseitigen Parteiverhalten von einem gleichsam "vergessenen" Erfordernis der vereinbarten, förmlichen Abnahme auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 118; KG NZBau 2006, 436). - OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Er bleibt daher für die Ermittlung der sicherungsfähigen Werklohnforderung außer Betracht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 387).
- OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 5 U 142/08
Begriff der Fertigstellungsanzeige; Anforderungen an die Abnahme eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Ebenso liegt es, wo nach der Sachlage und dem beiderseitigen Parteiverhalten von einem gleichsam "vergessenen" Erfordernis der vereinbarten, förmlichen Abnahme auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 118; KG NZBau 2006, 436). - OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
VOB-Vertrag: Stillschweigender Verzicht auf förmliche Abnahme; Verlängerung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Davon ist insbesondere dort auszugehen, wo der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Fristsetzung zur Erstellung einer Schlussrechnung auffordert, ohne dass die förmliche Abnahme vorausgegangen war (vgl. BGH BauR 1975, 56), oder der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Schlussrechnung übersendet, und sodann keine der beiden Parteien über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg auf das Erfordernis einer förmlichen Abnahme zurückkommt (vgl. OLG Karlsruhe NZBau 2004, 331). - BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71
Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Jedoch greifen die Rechtsfolgen des § 649 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ein, falls die Parteien keine davon abweichende Regelung getroffen haben (vgl. BGH NJW 1973, 1463;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl, Kap 9 Rn. 4). - LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 26 O 152/18
Grundbucheintragung einer Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.01.2019 - 2-26 O 152/18 aufzuheben,. - OLG Stuttgart, 16.05.1973 - 4 U 16/73
Vorgeschriebener Baustoff: Haftungsbefreiung des Auftragnehmers
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Davon ist insbesondere dort auszugehen, wo der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Fristsetzung zur Erstellung einer Schlussrechnung auffordert, ohne dass die förmliche Abnahme vorausgegangen war (vgl. BGH BauR 1975, 56), oder der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Schlussrechnung übersendet, und sodann keine der beiden Parteien über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg auf das Erfordernis einer förmlichen Abnahme zurückkommt (vgl. OLG Karlsruhe NZBau 2004, 331).
- OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18
Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB
Indem die Beklagte der Klägerin die Schlussrechnung vom 12.5.2005 übersandte, ohne einen Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, und die Klägerin die Schlussrechnung nach mehreren Monaten - namentlich am 7.9.2005 - vollständig bezahlte, ohne ihrerseits den Wunsch nach förmlicher Abnahme geäußert zu haben, haben die Parteien übereinstimmend konkludent auf die vertraglich vorgesehene förmliche Abnahme verzichtet (vgl. BGH, Urteil vom 21.4.1977 - VII ZR 108/76; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.8.2019 - 21 U 11/19 ; OLG Hamm, Urteil vom 30.4.2019 - 24 U 14/18; KG, Urteil vom 4.4.2006 - 7 U 247/05; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2010 - 10 U 9/09). - OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18
Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!
Indem die Beklagte der Klägerin die Schlussrechnung vom 12.5.2005 übersandte, ohne einen Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, und die Klägerin die Schlussrechnung nach mehreren Monaten - namentlich am 7.9.2005 - vollständig bezahlte, ohne ihrerseits den Wunsch nach förmlicher Abnahme geäußert zu haben, haben die Parteien übereinstimmend konkludent auf die vertraglich vorgesehene förmliche Abnahme verzichtet (vgl. BGH, Urteil vom 21.4.1977 - VII ZR 108/76; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.8.2019 - 21 U 11/19; OLG Hamm, Urteil vom 30.4.2019 - 24 U 14/18; KG, Urteil vom 4.4.2006 - 7 U 247/05; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2010 - 10 U 9/09).